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Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD

Ihr Weg zu Transparenz und Zukunftsfähigkeit

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die EU viele Unternehmen umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu berichten. Das HOLON Family Office steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um die gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern auch strategisch zu nutzen.

Unsere Leistungen für Sie:

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Individuelle Beratung:
Analyse Ihrer Anforderungen und Erstellung eines Maßnahmenplans.

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Strategieentwicklung:
Integration von Nachhaltigkeitszielen in Ihre Unternehmensstrategie.

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Datenmanagement und Analyse:
Sammlung und Aufbereitung relevanter Nachhaltigkeitsdaten.

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Berichterstellung:
Erstellung ESRS-konformer Berichte.

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Prüfung und Optimierung:
Compliance-Check und Identifikation von Optimierungspotenzialen.

Kontakt HOLON Family Office

HOLON Family Office

​​Unternehmensberatung

ESG-Experten

+49 (0) 421 37703989

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Geltungsbereich der CSRD: Wer ist betroffen?

Die CSRD erweitert die bisherige Regelung zur nicht-finanziellen Berichterstattung signifikant. Sie betrifft alle Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Darüber hinaus gilt sie auch für bestimmte nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sind:

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Mehrwert für Ihr Unternehmen & Ihre Stakeholder

Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet weit mehr als die Erfüllung regulatorischer Anforderungen. Sie stärkt die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens bei Kunden und Investoren und ermöglicht:

  • Eine klare Positionierung im Wettbewerb durch Transparenz und Verantwortungsbewusstsein.

  • Verbesserte Beziehungen zu Stakeholdern durch gezielte Kommunikation und Engagement.

  • Effizienzgewinne durch die Optimierung interner Prozesse und die Identifikation von Einsparpotenzialen.

Ihre Ansprechpartner

Hier treffen Finanz- und Rechtsexpertise aufeinander und bilden Ihre holistische Lösung für Ihre Berichterstattung

Unser Prozess für Ihren Erfolg

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Unser Prozess

Im Erstgespräch prüfen wir, ob Ihr Unternehmen unter die CSRD fällt. Abhängig von der Unternehmensgröße gibt es unterschiedliche Fristen.

1.

Beschreibung 

Interessenträger einbinden

Gemeinsam beziehen wir interne und externe Interessengruppen in den Berichterstattungsprozess ein – von Mitarbeitenden bis zu Investoren.

4.

Beschreibung 

Daten erheben und Berichte erstellen

Wir sammeln alle notwendigen Daten – transparent und nachvollziehbar – und bereiten sie für den Bericht auf.

7.

Beschreibung 

Übersicht der ESRS-Standards

Nach der Auftragsvergabe erklären wir Ihnen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und wie diese für eine transparente und vergleichbare Berichterstattung sorgen.

2.

Beschreibung 

Wesentlichkeitsanalyse durchführen

Wir helfen Ihnen, relevante Themen mit ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu bestimmen.

5.

Beschreibung 

Bericht prüfen und optimieren

Ihr Bericht wird nach ESRS-Standards erstellt und durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Compliance geprüft. Alle Daten werden im European Single Electronic Format (ESEF) bereitgestellt.

8.

Beschreibung 

Bestandsaufnahme durchführen

Wir untersuchen Ihre bisherigen Nachhaltigkeitsmaßnahmen und identifizieren Potenziale zur Verbesserung.

3.

Beschreibung 

Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln

Zusammen definieren wir klare, messbare Ziele und erstellen eine Roadmap für Ihre nachhaltigen Maßnahmen.

6.

Beschreibung 

CSRD-konform,
Glückwunsch!

Ihr Unternehmen ist nun CSRD-konform und zukunftssicher. Gemeinsam haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und nachhaltige Werte für Ihr Unternehmen und Ihre Stakeholder zu generieren.

9.

Beschreibung 

Erstgespräch vereinbaren und starten

Service buchen

Wir beraten und unterstützen bei ESG-Reporitng

Hier befinden sich die verfügbaren Termine. Jetzt ein passendes Datum und Uhrzeit finden und buchen.

  • Was ist die CSRD?
    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Berichterstattungspflichten von Unternehmen in Bezug auf nachhaltigkeitsrelevante Themen erheblich erweitert. Ziel ist es, eine umfassendere Offenlegung von Informationen zu schaffen, um die Nachhaltigkeitsperformance eines Unternehmens für Investoren, Organisationen, Verbraucher und andere Stakeholder transparent zu machen.
  • Was ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit?
    Die CSRD basiert auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit („Double Materiality“). Unternehmen müssen sowohl offenlegen, wie Nachhaltigkeitsfaktoren ihre wirtschaftliche Lage beeinflussen, als auch, wie ihre Geschäftstätigkeit die Umwelt und Gesellschaft betrifft.
  • Welche Vorteile bietet die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
    Nachhaltigkeitsberichterstattung stärkt die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens, verbessert die Beziehungen zu Stakeholdern und optimiert interne Prozesse. Zudem hilft sie, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren.
  • Welche Anforderungen stellt die CSRD an Unternehmen?
    Zu den zentralen Anforderungen der CSRD zählen: Festlegung von Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat für Nachhaltigkeit Offenlegung der wichtigsten nachteiligen Wirkungen der Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt Erfassung immaterieller Ressourcen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
  • Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?
    Die CSRD betrifft alle Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind (ausgenommen Kleinstunternehmen). Außerdem gelten die Vorgaben für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme über 25 Millionen Euro Nettoumsatzerlös über 50 Millionen Euro Mehr als 250 Mitarbeitende
  • Wann wird die CSRD eingeführt?
    Die Einführung erfolgt stufenweise: Ab 2024: Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen, wie große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Ab 2025: Große Unternehmen, die nicht unter die NFRD fallen, aber die CSRD-Kriterien erfüllen. Ab 2026: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an regulierten Märkten notiert sind, sowie bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten.
  • Welche Daten werden für die Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigt?
    Erforderlich sind Daten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG), wie z. B. CO₂-Emissionen, Wasserverbrauch, Arbeitsbedingungen und Diversitätskennzahlen. Wir helfen Ihnen, die relevanten Daten zu identifizieren und aufzubereiten.
  • Wie lange dauert es, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen?
    Die Dauer hängt von der Größe des Unternehmens und der Verfügbarkeit relevanter Daten ab. Mit unserer Unterstützung können Sie in der Regel innerhalb weniger Monate einen ESRS-konformen Bericht erstellen.

Unsere weiteren Kompetenzen

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